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Discurs von verdorbenen Kaufleuten, Bancorottirern und Falliten
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Unvorgreiffliches Bedencken wie man dem Müntz-Wesen abhelffen unnd eine wohlfeihle Zeit wiederumb zu wegen bringen könne
dem Armen vnd Nothleidenden zu Trost und allen evangelischen Predigern zur Erinnerung -
The Act for Remedying the I11 State of the Coin of the Kingdom enacts
that the several receivers-general -
Discurss etzlicher Personen von den jtzigen Zustande der Kipper vnd Wipper
wie nehmlich ein Mess Pfaffe so viel Goldt vnd Geldt beysammen hat dass er nicht gewust wo er damit hin soll ... -
Examen aller vnchristlichen Geldschinder sich Geldhändler wolt ich sagen
oder dass es von Jederman verstanden werde Wip per/perin vnd Kip per/perin so jhr getrewer Lehrmeister der Teuffel mit jhnen alss seinen gehorsamen Knechten anstellet -
Ein klage Lied von wegen der Müntz von Heller biss zum Thaler
von Thaler biss auff den Ducaten, von wegen der Entstehung der grossen Thewrung des Auffwechsellens des Geldt Kippens halben -
De ultimo diaboli foetu, das ist, Von der letzten Bruth vnd Frucht des Teuffels
den Kippern vnd Wippern, wie man sie nennet, welche einen newen Ranck erdacht reich zu werden vnd für nieeimand als für sich vnd die jhrigen gross Gelt vnd Gut zu sammen kratzen -
Wipper gewinst, das ist, Christliche vnd wolmeynende Erinnerung an die unchristlichen Geld-Händler
so den zuvor vnerhörten Namen, Wipper, vnd Kipper führen -
Kippediwip oder wachtelgesang, das ist, Warhafftige, gründliche, vnd eigentliche Nahmens-Abbildung
wie nemlich jetziger Zeit das schändliche, heillose Gesindlein der guten Müntz Ausspäher vnd Verfälscher ... in dem Wachtel Schlag oder Gesang so artig vnd deutlich mit ihrem rechten Nahmen genennet ... -
Aussführliches Müntzbedencken auss dess Heyligen Römischen Reichs publicierten Müntz Edicten vnd Constitutionen
wie nicht weniger auss dem gemeinen beschribenen keyserlichen Rechten deduciert -
Responsum iuris Ioan. Wolfgangi Hilleri ... uber die Frag, ob ein Schuldtner seinen Glaubiger der jhme vor disem mit guter, gangbarer, vnuerruffter Reichs Müntz lehensweiss aussgeholffen mit jetziger im schwanggehender, geringhältig, oder gesteigerten Müntz rechtmessig bezahlen könne
welchem in diser Edition anderer Rechtsgelehrten Bedencken vber nachfolgende quæstiones angehengt worden -
Der wartzke Mann von Kippern und Wippern
wo die Kipper hergekommen? wo Müntz jhre Röth genommen? -
Examen quæstionis
ob alle so alt oder schwer Geld von dem newen diese negsten Jahr hero gemüntzten leichteren Gelde aussgewogen oder aussgeschossen den Reichsabscheiden vnd Käysers Ferdinandi Ao. der minder Zahl 59 publicirten Müntz Ordnung zu wider gelebet ... -
Vindicatio et excusatio publicanorum Germanicorum propria, das ist, Eigene Ehrenrettung vnnd Entschüldigung der jetzigen deutschen Zöllner, Wipper, Kipper, newer Müntzer, Land vnd Leut Betrieger, &c
auch deroselben vberaus grossen Nutz, empfindliches Heil, vnd exspriessliche Wolfahrt die sie in vnserm lieben Vaterlandt mit jhrem Wipper, Kippen, vnd Müntzwesen ... sollen vnd wollin gestifftet haben -
Judicium in caussa depositæ pecuniæ circa augmentum putativi valoris extrinseci in qua ex æquo & bono disseritur quæstio
ecquid depositio pecuniæ levioris notæ ex mutuo quondam contracto debitæ vim solutionis obtineat? -
Responsum iuris alterum, das ist, Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken uber dise Quæstion
ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt aussgelihen oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye sich mit groben Müntzen der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach bezahlen zu lassen oder nicht? -
Discursus de opinamine illo communi in academiis jam olim ventilato ... in mutatione monetaria tempus obligationis contractæ esse inspiciendum, oder, Einfältige Erwegung der im H. Römischen Reich
von vielen Jahren hero entstandener vnd biss dato erhaltenen Meinung, dass in Veränderung des Müntzwesens die Zeit vnd Gelegenheit getroffener vnd vffgerichteter Obligation vor allen Dingen zuerwegen vnd anzusehen sey -
Speculum kipperorum, das ist, Kipper- vnd Schacher-Spiegel
darinn zu sehen wer sie seyn, was von jhnen zu halten, wie sie zu respectiren, widerumb was sie angerichtet, vnd übels gestifftet auch desswegen verdienet -
Wegen der Müntz-Kipperer vnd Wipperer, &c., Informat-Vrtheil
so durch den fürstlichen Magdebürgischen wolverordneten Schöppen Stuel zu Hall in Sachsen gesprochen, und zu Rettung Herrn M. Andreae Lampii Pfarres daselbsten seiner Vnschuld vnd Ehren wider etliche Lestermäuler in offenen Druck gegeben, &c -
Ein Füer nye Leidt
van den falscken, grundtlosen, mineydigen Landt, Brandt, Schandt, Crütz, Etich, Schwöffel füer Palver vnde in Affgrundt verdarfften Landschelmiscken falscken Müntemestern, Kipperen, Wipperen -
Das Churfürstliche Sächs. Consistorij zu Wittenberg Informat Urthel wegen der Kipper vnd Wipper
ob solche zu der Absolution vnd hochwürdigen Abendmal zulassen, auch ob sie ohne vorhergethane Busse mit christlichen Ceremonien zur Erden zu bestatten -
Theologische Müntzfrage
ob christliche evangelische Obrigkeiten vmb jhres eigen Nutzes willen die Müntz von Zeit zu Zeiten mit gutem Gewissen schlechter vnd geringer können machen lassen? -
Expurgatio, oder, Ehren Rettung der armen Kipper vnd Wipper
so mit grosser Leibes vnd Lebens Gefahr jetziger Zeit jhre Nahrung mit dem Wechsel suchen -
Von dem hochsträfflichen Müntzvnwesen so jetzt eine zeithero hin vnd wieder verübet worden ist rahtsames, schrifftmässiges, aussführliches Bedencken
auff einhellige Meynung vnd Beliebnüs vieler vornehmer Theologorum -
Extract, funffzehener Trostreden wieder die neulich erregte vnd noch nicht gantz beygelegte muthwillige Thewrung vnd Verwirrung
wie auch in Eventum noch künfftige wol grössere