In den Jahrzehnten zwischen dem Wiener Kongress 1815 und der Mitte des 19. Jahrhunderts etablierte sich eine neue Staatenordnung auf dem europäischen Kontinent, wie es die Kongress-Akte vorgesehen hatte. Gleichzeitig bildete sich in der Jurisprudenz ein neues Paradigma des Völkerrechts heraus. Es hieß das 'Völkerrecht der zivilisierten Staaten'. Die Entstehung der historischen Rechtsschule und des Rechtspositivismus im frühen 19. Jahrhundert entzog dem umkämpften Völkerrecht seine naturrechtliche Begründung. Auf der Suche nach einem neuen Begründungszusammenhang nahm das Völkerrecht einen Begriff auf, der im späten 18. Jahrhundert entstanden war, und dessen Bedeutung sich zur Zeit des Wiener Kongresses stabilisiert hatte. Es handelte sich um den Begriff der Zivilisation. Mithilfe dieses Begriffs wurde eine überstaatliche Gemeinschaft postuliert, nämlich die sogenannte Gemeinschaft zivilisierter Staaten, die die Legalität zwischenstaatlichen Verkehrs gewährleistet, ohne ein internationaler Staat oder gar Weltstaat zu sein. Das Völkerrecht des 19. Jahrhunderts war somit im Wesentlichen ein Völkerrecht der zivilisierten Staaten. 'Zivilisation' aber ist ein diskriminierender Begriff, zu dessen Bedeutungsgehalt die Definition und der Ausschluss seines Gegenteils, nämlich des Unzivilisierten, des Barbarischen, gehören. [.] Die Entstehung des Völkerrechts zivilisierter Staaten nach dem Wiener Kongress leitete eine neue Figuration der Weltordnung ein. Dieser Vorgang brachte ein Wechselspiel mehrerer Wissens- und Repräsentationsformen, nämlich Jurisprudenz, Theater und Ethnologie, in Gang. Im Folgenden werden diese miteinander verschränkten Wissens- und Repräsentationsformen näher untersucht.
|