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Kercken|| Ordeninge im|| Lande tho Pamern/||
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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn ... Philipsen, Landtgraven zu Hessen Ordnung, welcher masse hinfür die Visitatores, Pfarherr und ire helffer Diacon und alle kirchendiener verordnet, gehandthabt und ... abgesetzt werden sollen
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Kirchenordnung|| Vnd Reformation vn-||ser Albrechts vnd Philipsen Gebrüder,|| Grauen zu Nassaw, zu Sarprücken vnd zu Sar-||werden, Herrn zu Loher, wie es in vnser Graue vnnd Herr-||schafft, nicht allein im Kirchenregiment, von vnsern Visita-||tore vnd Predicanten, mit der Lehr, jrem Leben vnd Wandel,|| Visitation der Pfarren, annemung vnd bevrlaubung|| der Predicanten, vbung deß Catechismi,|| vnd dergleichen:|| Sondern auch sonsten in andern, zu ab-||schaffung allerhand Aberglaubens, Rotten vnnd|| ärgerlichen Lebens, auch befürderung Christlicher Zucht vnd|| Erbarkeit, vnd erhaltunge guter Policey dienlichen stücken, als mit Cristallen-||sehern, Zauberern, Widertäuffern, Kirmessen, Sontagstäntzen, Gottslä-||sterern vnd Vollsauffern, auch in etlichen Ehefällen, vnd mit straff|| der Vnzucht vnd Ehebruchs, gehalten|| werden sol
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Agenda, Das ist: Kirchen-Ordnung/ Wie es im Fürstenthumb Hessen/ mit Verkündigung Göttliches Worts/ reichung der Heiligen Sacramenten und andern Christlichen Handlungen und Ceremonien/ gehalten werden soll
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Kirchen || Ordnung:|| Wie sich die Pfarherrn || vnd Seelsorger in jrem beruff mit || leren vnd predigen/ allerley Ceremonien vnd || guter Christlicher Disciplin vnnd || Kirchenzucht halten || sollen:|| Für die Kirchen inn dem Fürsten=||thum̃b Hessen:|| ... ||
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Evangelisch-Lutherische Vermehrte Kirchen- und Schul-Ordnung
In I. II. III. Theil verfasset ; Mit beysetzung Schrifftmässigen berichts: 1. Von wichtigen Kirch-Ampts Sachen/ und Gewissensfragen. 2. Abgefassten Verlesungs-formen/ auff allerley gemein und besondere Fälle. 3. Einer beweglichen Unterweisung und Tröstung/ beede für die Krancke und Sterbende/ als auch für verurtheilte arme Sünder und gefährlich-gebärende Frawen. 4. Auch Einverleibung vieler andächtiger Geistreicher Gebett/ auff alle Fälle und durchs gantze Jahr in der Kirchen zu brauchen ... ; Es ist auch darinnen die Hanawische Eheordnung zu finden ... -
Hanawische Vermehrte Kirchen- und Schul-Ordnung
In I. II. III. Theil verfasset ; Mit beysetzung Schrifftmässigen berichts: 1. Von wichtigen Kirch-Ampts Sachen/ und Gewissensfragen. 2. Abgefassten Verlesungs-formen/ auff allerley gemein und besondere Fälle. 3. Einer beweglichen Unterweisung und Tröstung/ beede für die Krancke und Sterbende/ als auch für verurtheilte arme Sünder und gefährlich-gebärende Frawen. 4. Auch Einverleibung vieler andächtiger Geistreicher Gebett/ auff alle Fälle und durchs gantze Jahr in der Kirchen zu brauchen ; Für getrewe/ eiferige/ wahr-Evangelische Kirchendiener ... -
Kercken-Ordeninge Im Lande tho Pamern: