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Die höchste Vermählung Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ernst August Constant Herzogs zu Sachsen ... und der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen Frauen Anna Amalia gebohrne Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. besinget durch diese rabbinische Ode mit tiefster Ehrfurcht Carl Anton der Philos. öffentl. ordentl. Professor auf der Julius Carls Universität zu Helmstädt
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Von Gottes Gnaden Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Fügen allen und jeden Unsers ... Erb-Printzens, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, ... Gemeinden und sämtlichen Unterthanen hiesigen Fürstenthums, der Jenaischen Landes-Portion, und dazu gehörigen Lande, hiermit zu wissen, was massen denen Plackereyen, Erpressungen, ... welche von denen in hiesigen ... Orten Trouppweise ... herumstreiffenden Marodeurs ausgeübet, und ... die ... mitgenommene Unterthanen noch mehr entkräfftet ... werden, mit allem ... Ernst und Nachdruck zu begegnen, ... . Gleichwie Wir nun die von Unserer OberVormundschaftl. Regierung dieserhalb bereits unterm 25. Febr. des 1758sten und 29. Junii des ... 1759sten Jahres erlassene Circular-Verordnungen in Ansehung dergleichen Marodeurs hierdurch wiederholen und erneuern: ...
So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 10. Octobr. 1760. -
Weimar's Flora
Erste Abteilung, Pflanzen mit deutlichen Geschlechtern / [Dennstedt, August Wilhelm ; Luise, Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzogin ; Anna Amalia, Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzogin] -
Demnach der hiesigen Fürstl. OberVormundschaftlichen LandschaftsCasse die Unterhaltung der mit denen liederlichen WeibsPersonen ins Zuchthauß kommenden Kinder, zur allzugrosen Last und Beschwerde fället, und daher solchem abhelfliche Masse zu geben, wie auch um zu verhindern, daß die Anzahl solcherley unzüchtgen Dirnen sich künftighin nicht noch mehr vermehren, verordnet und anbefohlen worden ...
Signatum Weimar zur Wilhelmsburg, den 19. Septembr. 1759. -
Hochfürstlich SachsenWeimar- und Eisenachische OberVormundschaftliche Verordnung und Patent, wie es führohin in Ansehung des Näher- und GespildeRechts gehalten werden soll
[So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 6ten Martii 1760] -
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Hertzog zu Braunschweig und Lueneburg et[c.] OberVormund und Landes-Administrator. Entbieten allen Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unterthanen der Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern resp. Gruß ... und fuegen denenselben zu wissen, ist Ihnen auch zum Theil bereits bekannt, wasmassen es dem Herrn über Leben und Tod gefallen, den weyl. Durchlauchtigsten Fuersten, Herrn Ernst August Constantin, Hertzogen zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Unsers freundlich vielgeliebten Herrn Schwieger-Sohns Lbdn, am 28sten dieses Morgens frueh um 4 Uhr aus dieser Zeitlichkeit abzufordern, und zu sich in sein ... Himmerlreich zu versetzen, dadurch ... hinterlassene Fuerstenthuemer und Lande auf Dero unmuendigen Erb-Printzen Carl Augusts, Hertzogs zu Sachsen ... zu verfaellen. Nachdem nun hochgedacht Unsers Herrn Schwieger-Sohns Lbdn einige Zeit vor Dero tödlichen Hintritt Uns mittelst einer codicillarischen Disposition zum Curatore personae Deroselben hinterlassenen Frauen Gemahlin der Durchlauchtigsten Fürstin, Frauen Annen-Amalien, verwittibten Hertzogin zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Unserer hertzlich geliebte Frauen Tochter Lbdn und bis zu Dersoselben Großjährigkeit ... zum Administratore der Fürstl. Sachsen-Weimar- und Eisenachischen Landen erbethen und verordnet; Und Wir ... hierunter in Uns geseztem Vertrauen Uns ... nicht füglich entziehen mögen, ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, solches mit Unsern Fürstl. Jnsiegel bedrucken lassen und ... zu publiciren befohlen. Datum Braunschweig den 31. May 1758.
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Nachdem Hochfürstliche gnädigste OberVormundschaftsHerrschaft, um denen zum grosen Nachtheil der LandschaftsCassen gereichenden Propre-Resten derer SteuerEinnehmere zu steuern, gegen die hierunter ihre Pflicht verfehlende Einnehmere ernstliche Vorkehrungen zu treffen, vor nöthig ermessen, ...
Sign. Weimar zur Wilhelmsburg, den 15den Sept. 1759 -
Von Gottes Gnaden Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Fügen hiermit in OberVormundschaft Unsers freundlich geliebten unmündigen ErbPrinzens, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. und als LandesRegentin männiglich zu wissen: Demnach Wir aus bewegenden Ursachen nachstehende ausführende ThorSperrOrdnung in allhiesiger Fürstlichen Residenz zu reguliren, resolviret haben; ...
So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 18ten Jul. 1764$dAmelie, H. z. S. -
Von Gottes Gnaden Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... OberVormünderin und LandesRegentin, Urkunden hiermit: Nachdem bishero wahrzunehmen gewesen, daß die von dem Herzoglichen Gesamthause Sachsen, Ernestinischer Linie, schon in ältern Zeiten durch einen gemeinsamen Schluß beliebte Befreyung der geistlichen und weltlichen Dienerschaft vom Abzugsgelde nicht durchgängig unangefochten geblieben, sondern unter allerley Vorwand hier und da darwider gehandelt worden, ... ; Als sind sämtliche Fürstliche Sächsische Häuser, Ernestinischer Linie, darinnen überein kommen, und haben sich durch mutuelle Declarationes in vim pacti zusammen dahin einverstanden: I.) ...
Zu Urkund und mehrerer Festhaltung dessen ist diese gemeinsame Abrede in gegenwärtigen Recess gebracht, und solcher mit ... Insiegel und Unterschrift bekräftiget, 5 gleichlautende Exemplaria darüber verfertiget, und jeden Fürstlichen interessirenden Theil ein vollzogenes Exemplar darüber ausgestellet worden$dSo geschehen Weimar zur Wilhelmsburg den 2ten Oct. 1772$dSerenissma -
Nachdem bis anhero gezweifelt werden wollen, ob in dem von HochFürstlicher gnädigsten ObervormundschafftsHerrschafft, wegen des dem Fisco bey Concursen zuzugestehenden VorzugsRechts, unterm 3ten Martii des 1759sten Jahres emanirten Patent, dergleichen VorzugsRecht dem Fisco blos in Ansehung derer onerum realum zugeeignet worden, oder ob selbiges auch auf die übrigen und zu PersonalOneribus zuzehlenden Forderungen des Fisci zu extendiren seyn möchte? ...
Signatum Weimar zur Wilhelmsburg den 16den Januarii 1761 -
Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwittibten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrner Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in Ober-Vormundschaft und Landes-Administration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen allgemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 21sten März, gehalten werden soll.
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwittibten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrner Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in Ober-Vormundschaft und Landes-Administration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 6sten März, gehalten werden sol
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwittibten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrner Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in Ober-Vormundschaft und Landes-Administration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem 2. Advent, als den 4ten December, gehalten werden sol.
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwittibten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrner Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in Ober-Vormundschaft und Landes-Administration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 26sten März, gehalten werden sol.
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwittweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem zweiten Advent, als den 3ten December gehalten werden soll.
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwittweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 18sten März, gehalten werden soll
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem andern Advent, als den 2ten Decemb. a. c. gehalten werden soll
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 6ten April, gehalten werden soll
[Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 1sten März 1764.] -
Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem andern Advent, als den 7. Decemb. a. c. gehalten werden soll.
[Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 1sten November 1764.] -
Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 22sten März, gehalten werden soll
[Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 6ten Februar 1765.] -
Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem andern Advent, als den 6ten Decembr. a. c. gehalten werden soll
[Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 1sten November 1765.] -
Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 14ten März a. c. gehalten werden soll
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 3ten April a.c. gehalten werden soll.
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem 2ten Advent, als den 4ten Decembr. a. c. gehalten werden soll.
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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und FastTages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 18ten März, a. c. gehalten werden sol