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Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und Fast-Tags, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor Judica, als den 15ten Martii, gehalten werden sol.
[Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 1sten Febr. 1771.] -
Der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Annen Amalien, verwitweten Herzogin zu Sachsen etc. gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. in OberVormundschaft und LandesAdministration des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. christfürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und Fast-Tags, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor den 2ten Advent, als den 6ten December gehalten werden sol.
[Gegeben Weimar zur Wilhelmburgden 1sten Nov. 1771.] -
Fürstlich Sachsen-Weimarisches und Eisenachisches Patent, die Malversationes der Justiz- und Rechnungs-Beamten, auch anderer Rechnungs-Führer betreffend
Weimar, 16. Juli 1771 -
Hochf. Sächs. Weimarische Policey-Verordnung die Abschaffung der unnötigen Hunde betreffend
Weimar, den 14. Aug. 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimarische Policey-Verordnung, die Aufhebung des Verbots der Getraideausfuhr betreffend
Weimar, d. 26. Aug. 1771 -
Fürstl. Sächs. Weimarische Policey-Verordnung, die Auskaufung der comestibilia betreffend
Weimar, d. 21 Okt. 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimar. Policey-Verordnung, die Ausrollung des Unraths in dem Getraide betreffend
Weimar, d. 6. März 1777 -
Hochfürstl. Sächs. Weimarische Policey-Verordnung, die Einrichtung der Hebammenschule betreffend
Weimar, d. 24. Mai 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimarische Policey-Verordnung, das Verbot der Getraideausfuhr betreffend
Weimar, d. 1. Juli 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimar. Verordnung, die Devaluation der Erfurthischen 6 Pfennig-Stücke betreffend
Weimar, d. 21. Mart. 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimar. Verordnung, die Leichen-Casse zu Jena betreffend
Weimar, 3. Jan. 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimarische Verordnung, wegen Instandsetzung der General-Policey-Direction
Weimar, d. 19. Dec. 1770 -
Hochfürstl. Sächs. Weimar. Policey-Verordnung, dem unzeitigen Abmähen des Getraides vorzubeugen
Weimar, d. 11. Juli 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimar. Policey-Verordnung, wie im Mangel des Getraides die weißen Rüben zum Brotbacken brauchbar zu machen sind
Weimar, d. 30. Apr. 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimar. Verordnung, wegen des Accouchements
Weimar, d. 20. Febr. 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimarische Verordnung, das Brandweinbrennen betreffend
Weimar, d. 14. Jan. 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimar. Verordnung, die Leichen-Cassen in dem Fürstenthum Weimar und d. Jenaischen Landes-Portion betreffend
Weimar, d. 8. Jan. 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimarische Verordnung, das Verbot der Getraideausfuhr betreffend
Weimar, d. 7. Mai 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimarische Verordnung, daß auf den coitum anticipatum eine 14tägige Gefängnisstrafe gesetzt
Weimar, d. 29. Mai 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimar. Verordnung, daß den Arnstädtischen Unterthanen Getraide verabfolget werden solle
Weimar, 4. Mrz. 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weim. Verordnung, daß den Schwarzburg-Rudolstädtischen Unterthanen Getrayde verabfolget werden solle
Weimar, 14. Jan. 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimar. Verordnung, daß denen Unterthanen Getraide zur Aussaat gegeben werden solle
Weimar, d. 10. April 1771 -
Hochfürstl. Sächs. Weimar. Verordnung, wegen der Hebammen
Weimar, d. 6. Febr. 1771 -
Fürstl. Sächs. Weimarische Verordnung, wie es mit den chursächsischen Unterthanen ratione des Getreidekaufs gehalten werden solle
Weimar, d. 21. Oktob. 1771 -
[Patent betreffend das Abkommen mit dem König von Frankreich über Errichtung von Testamenten beiderseitiger Untertanen, wohnhaft in den Ländern der Vertragspartner]
26. May 1771