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Doct. Martini Lutheri Hauß-Postilla, über alle Sonntags- und fürnehmsten Fest-Evangelien durchs gantze Jahr
Welche Nach dem jenigen Exemplar, so auf Ihr. Hochfürstl. Durchl. Hertzog Friedrich Wilhelms Seel. damahls Churfl. Würde Administratoris Anordnung aus der Jenischen und Wittenbergischen Edition Anno 1601. zu Torgau ans Licht kommen, Auff fürnehmer und gelehrter Männer Einrathen, mit ziemlich grober sowol alten als jungen Augen dienlicher Schrifft von Wort zu Wort nachgedruckt, wie auch mit einer Anweisung der vornehmsten Articul Christlicher Lehre, und vollkommenen Register der Historien und Exempel vermehret worden; Itzo abermahls von neuen wieder auffgelegt, worbey man die Notas Marginales, wo und wann der seel. Lutherus eine iede Predigt gehalten, dem gemeinen Mann zum besten verdeutschet hat -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg, ... Fügen denen Justiz Beamten und zu denen Gerichten bestellten Bedienten/ welche in denen/ Unsers ... Bruders/ Herrn Johann Ernsts/ Herzogs zu Sachsen ...zugetheilten Aembtern und Oertern sich befinden/ wie auch allen Advocaten und Sachwaltern ... oder weme sonst daran gelegen/ hiermit zu wissen: was gestallt Wir eine Zeithero wieder bessere Zuversicht wahrgenommen/ so wohl auch Uns ... glaubwürdig vorgetragen worden/ was gestallt/ denen in Unserm Fürstl. Hause von langen Jahren hero bekanntlich-aufgerichteten ... Grund-Gesetzen Unserer Fürstl. Regiments Verfassung ... zumahl aber dem am 16. Augusti 1694. getroffenem .. Vergleich ... zuwider ... und dem ... Lauff der Justiz in unserm gesamten Landen höchst gefährlich- und schädlichen Neuerung/ Sich angemaßet ... Inmaßen Wir solche Gerichte und Dienere ...aus Unserer ... Verfassung ... eximiret ... Wie nicht weniger andere hinlängige Mittel an Hand nehmen/ damit solchem unleidlichen Unwesen mit Nachdruck gesteuert/ und in Unserm gesamten Fürstenthumb und Landen ferner gute Ordnung/ auch Recht und Gerechtigkeit erhalten/ und gehandhabet werden möge. Das meinen Wir ernstlich.
Geben Weimar zur Wilhelmsburg/ am 4. Martii/ 1702. -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen ... Vor Uns und ... Unsern ... Bruder ... Herrn Johann Ernsten/ Herzogn zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen ... Fügen allen und ieden ... Unterthanen ... hiermit zuwissen. Demnach die von der Römischen Kayserlichen Majestät ... in das Heil. Röm. Reich ausgelassene Mandata avocatoria, und inhibitoria ... lauten: Wir Leopold/ von Gottes Gnaden erwöhlter Röm. Kayser ... Fügen allen ... welche in Unserer und des Heil. Reichs ... Landen gebürtig oder gesessen ... dieses ... Mandat ... hiermit zu wissen: Demnach obgedachtes Churfürsten zu Bayern Lbd. seither einiger Zeit eine grosse ... Menge Kriegsvolcks mit Frantzösischem Geld im Römischen Reiche angeworben/ und nicht allein Unsere und des Heil. Reichs-Stadt Ulm ... eingenommen/ sondern auch ...Mem[m]ingen zur Übergab gezwungen/ nicht weniger auch die übrige Fränck-und Schwäbische Crais-Stände ... betrohet ... Zu Urkund dieses Brieffs besiegelt ... Ebersdorff den 10. Octobris Anno Siebenzehnhundert und zwey ... Leopold ...
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ und Johann Wilhelm/ Gevettere/ Herzoge zu Sachsen/ Jülich Cleve und Berg ... Vor Uns und resp. Unsern ... Bruder/ den Durchleuchtigen Fürsten/ Herrn Johann Ernsten/ Herzogn zu Sachsen ... Entbieten allen und jeden unsern ... Prälaten/ Grafen/ Herren ... und insgemein allen andern Unsern Unterthanen/ denen dieses Unser Patent vorkömmet ... und fügen Ihnen hierdurch zu wissen/ was ... berichtet worden/ wie Gespahne/ Kärner und Fuhrleute/ sonderlich diejenige/ so zwischen Leipzig und Jena wohnhafftig sind ... sich ... unterstehen/ wan[n] sie zu Nürnberg Frachtgüter laden/ und damit in die See-Städte fahren/ auch daselbst ... mit Waaren vor die Nürnberg Kauffleute befrachtet zurückkehren ... auch der alten oblervanz zuwieder von der ... Landstraße gegen Erffurth sich abzuschlagen/ und ... unser gesamtes Ober-Gleits-Amt zu Erffurth ... zu umfahren und zu defraudiren ... Als haben Wir ... die noch letzthin sub datis den 8. Januarii und 26. Septemb. 1687 ... Patente und Edicta ... wiederholen wollen ... Signatum am 12. Oct. 1702.
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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ und Johann Wilhelm/ Gevettere/ Herzoge zu Sachsen Jülich, Cleve und Berg ... Vor Uns und resp. Unsern freundlich-geliebten Bruder/ den Durchleuchtigen Fürsten Herrn Johann Ernsten/ Herzogn zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen ... Fügen hiermit allen und ieden Roß- und Ochsen-Händlern ... und allen andern ... hierdurch zu wissen; Ob Wir Uns ... versehen/ es würde ein iedweder die von langen her auf dem offenen Vieh-Marckt zu Buttstadt ... angeschlagenen Fürstlichen Verordnungen und Mandaten gerhorsamst nachgelebet haben. So müssen Wir doch das Gegentheil ... vernehmen ... Als haben Wir nicht umgehen mögen/ vorige ... Patenta Krafft dieses von Wort zu Wort anhero zu wiederholen ... Zu Uhrkund haben wir diese wiederholte Verordnung in offenen Druck bringen/ und zu männigliches Wissenschafft an behörige Ohrte affigiren lassen.
So geschehen und geben Weimar und Eisenach am 25. Septembris Anno 1702. -
Von Gottes Gnaden/ Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich Cleve und Berg/ auch Engern und Westphalen/ etc. Wir haben nicht nur aus unserer gesamten Universität Jena dieser Tage in Unterthänigkeit anhero erstatteten Berichte/ sondern auch sonsten von denen Unsrigen mißfällig vernehmen müssen/ was gestallt das leidige Hurenwesen/ so wohl unter der studirenden Jugend ... als auch an andern Ohrten unsers gesamten Fürstenthums/ der gestallt überhand nimmet ... Als begehren Wir/ vor Uns und unsers freundlich-geliebten Bruders/ Herrn Johann Ernsts/ Herzogs zu Sachens etc. ... hiermit ... die gewisse zuverläßige ... Veranstaltung machen/ daß/ wo in denen Wirths-Häusern/ Schencken/ oder andern heimlichen Ohrten/ sich dergleichen unzüchtige Vetteln aufhalten solten/ selbige sofort von dar gejaget ... oder auch einige sich in unzüchtigen Händeln betreten lassen würden/ selbige nach befinden so bald in Verhafft genommen/ an den öffentlichen Prager gestellet/ auch wohl gar ausgepaucket/ und zum Lande hinaus öffentlich verwiesen werden sollen. ...
Geben Weimar zur Wilhelmsburg/ am 7. Septembr. Anno 1702. -
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst, Herzog zu Sachsen/ Jülich Cleve und Berg/ ... Vor Uns und den Durchlauchtigen Fürsten/ Unsern freundlich geliebten Bruder/ Herrn Johann Ernsten/ Herzogn zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... [et]c. Fügen allen und ieden unsern in denen Gräflichen Schwartzburgischen beeden Aemtern Arnstadt und Käfernburg angesessenen Unterthanen ... hiermit zuwissen; Demnach verlauten wollen, was ... Herr Anthon Günther, Graf zu Schwarzburg, [et]c., die Verordnung gethan/ daß die ... von demselben wiewohl zur Ungebühr ausgeschriebene Kriegs- und Werbe-Steur/ und zwar unter dem prætext anderer Ihme zukom[m]enden ... Intraden/ von obgedachten Unsern Unterthanen in denen angezeigten beeden Aemtern eingetrieben/ und ... ufm verweigerungsFall ... mit der Execution beleget werden solten ... und unserm Fürstlichen Samthauses Weimar ... Befugnis ... entgegen lauffen; Als begehren Wir ... es wolle keiner ... das Geringste an der ... angeforderten ... Kriegs- und Werbe-Steur ... abstatten und liefern ... Zu Uhrkund haben Wir dieses in Druck gefertigte Patent eigenhändig unterschrieben/ und mit Unserm Fürstlichen Cancelley-Secret bedrucken/ auch an ieden Orth ein Exemplar davon zu männigliches Wissenschafft anschlagen lassen.
So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 20. Junii 1702 -
Ad epistolam publicam alteram ... Angeli Mariae Quirini responsio continuata Georg. Guil. Kirchmaieri de Lutheri ... ; cum programm. publ. de caesarioregia lege nova praelegendi publice scripturam graecosacr. in acad. Vindobonensi
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Des Ehrwirdigen Herrn, D. Martini Lutheri Bücher, Schrifften und Predigten, Welche In den Wittembergischen, Jhenischen und Eislebischen Teilen, Kirchen, vnd Hauspostillen, auch zuletzt vor diesem ausgegangenen Aldenburgischen Tomis, nicht zu finden, und doch von dem tewren Man Gottes zum teil in Druck ausgangen, vnd sonst geschrieben und gepredigt worden sind
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Epistola D. Martini Lvtheri Ad Generosvm Et Clarissimvm Virvm D. Franciscvm De Reva Comitem Thvrociensem Hvngarvm Olim Data
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Kurtzgefaßte Historische Abhandlung von der ersten Kirchenvisitation in der Evangelischen Kirche, Welche von Luthero, Melanchthone, und andern theuren Werckzeugen der Reformation, in den Jahren 1527, 28, und 29, gehalten worden, aufgesetzet, und der Evangelischen Priesterschaft des Mertschützischen Creißes, bey einer abermaligen Kirchenvisitation deßelben, mitgetheilet
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Dissertatio Inavgvralis Medica De Lege Natvrae Qvod In Corpore Animali Spasmvm Excipiat Atonia Spasmo Proportionata ...
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Das Nutzbareste aus denen gesamten erbaulichen Schrifften des ... Martini Lutheri
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Ergäntzte und verbesserte Nachrichten von den Letzten Thaten und Lebensgeschichten des seligen D. Luthers
Worinnen zugleich ... verschiedenes von groser Wichtigkeit, in den Geschichten der Reformation und des Lutherthums, ergäntzet, verbessert und erläutert wird mit Vier und zwantzig Anmerckungen aus den Kirchen- und Gelehrtengeschichten -
Die Weimarische Kleine Bibel
Darinn Der Unterricht Christlicher Lehre, nach Anleitung D. Martin Luthers Kleinen Catechismi, deutlich und erbaulich gezeiget wird -
Biblia, Das ist: Die gantze Heilige Schrifft, Alten und Neuen Testaments
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Biblia Das ist Die gantze Heil. Schrifft, Alt- und Neuen Testaments
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Biblia
Das ist, Die gantze Heilige Schrifft, Altes und Neues Testaments. -
Biblia
Das ist: Die gantze Heilige Schrifft Alten und Neuen Testaments. -
Biblia Parallelo-Harmonico-Exegetica, Das ist: Die mit sich selbst wohl übereinstimmende, und sich selbst erklärende, ganze Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments
Nach den accuratesten Exemplarien der deutschen Uebersetzung des seligen D. Martin Luthers, Mit dessen Vorreden und Randglossen ; Ferner Mit richtigen Eintheilungen eines jeden Buchs und Capitels, auch kurzen Lebensbeschreibungen eines jeden Biblischen Scribentens, Besonders Mit ausgedruckten Parallelen und Anweisung Deren Harmonie und Uebereinstimmung, ..., So, daß solche nicht allein zu einer nützlichen und erbaulichen Haus-Bibel, Sondern auch statt einer Biblischen Real-Concordanz dienen kann -
Enchiridion, der kleine Catechismus für die gemeinen Pfarr-Herrn und Prediger
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Das Nutzbareste aus denen gesamten Erbaulichen Schriften des seligen Herrn D. Martini Lutheri
in Umständlichen Auszügen Alles dessen, was darinnen zur Erbauung dienlich seyn kan, sorgfältig zusammen getragen, Mit nöthigen und nützlichen Registern versehen, Und nebst einer Vorrede Auch denen gemeinen und armen Leuten zum besten dem Druck übergeben -
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Ernstens, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, Gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein, Anordnung, Wie es so wohl in Ihren, als dero unmündigen Pfleg-Sohns und Vetters zu Jena Herrn Johann Wilhelms ... Fürstenthume und Landen, wegen besorgender ansteckenden Seuchen und Kranckheiten, so wol auch da Gott dergleichen darüber verhängen solte, in einem und andern zu halten
M DC LXXX. Zu männigliches Wissenschafft ... in offenen Druck gegeben -
Das Neue Testament
Gott zu Ehren, dem Nächsten zu Dienste, mit Bemerckung der Sonn- und Fest-tägigen Episteln und Evangelien, in diese Form gebracht. Es ist auch beygefüget Der Kern aller Gebete, Nach deß Autoris eigener Außfertigung -
Die an Ihrem Jesu stets bleibende Christen ...
[Gedächtnispredigt auf Johann Friderich, Grafen von Hohenlohe und Gleichen und Johann Ernst, Grafen von Hohenlohe und Gleichen, + 1702]