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Hertzog Georgens || zu Sachssen Ehrlich vnd || grundtliche entschuldi=||gung/ wider Martin || Luthers Auffruerisch || vn[d] verlogenne brieff || vnd Verantwor=||tung.|| Zu Dressden. M.D.XXXiij.||...||
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Hertzog Johans-Friderichen Churfursten: und hertzog Georgen zu Sachssen [et]c. gevettern vorainigung der plackerey und mutwilligen beuheder halben
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Erste bestendige, ergrünte vnd warhafftige antwort, des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, Herrn Heinrichs des Jüngern, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Auff ein vermeint nichtig, vnd vnwarhafftig schreiben, des Churfürsten zu Sachsen vnd Landgrafen zu Hessen, welch sie erstlich an die Churfürsten, Pfaltz vnd Brandenburg ausgehen lassen, mit premittirung zweier schreiben Hertzog Georgen zu Sachsen, löblich vnd Christlich zugedencken, vnd Hertzog Wilhelms jnn Beiern, Daraus sich klerlich erfindet, wie der Landgrafe erstlich jnn gewerbe vnd rustung gewesen.
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Hertzog Georgens zu Sachssen Ehrlich vnd grundtliche entschuldigung/ wider Martin Luthers Auffrüerisch vnd verlogenne/ Brieff vnd Verantwortung
Zu Dreßden M. D. XXXiij. -
Zwey Epitaphia oder Grabschrifften, weilant des löblichen Fürsten Hertzog Georg zu Sachssen
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DerChurfürsten und Hertzog Georgen zu Sachssen Voreynigung der Blackerey
und Mutwilligen Befehder halben -
Verantwortung der auffgelegten Auffrur, von Hertzog Georgen ; Sampt einem Trostbrieff an die Christen, von jhm aus Leiptzig vnschüldig veriagt
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Hertzog Georgens zu Sachssen Ehrlich vnd grundtliche entschuldigung/ wider Martin Luthers Auffrüerisch vnd verlogenne/ Brieff vnd Verantwortung
Zu Dreßden M. D. XXXiij. -
Hertzog Georgens zu Sachssen Ehrlich vnd grundtliche entschuldigung/ wider Martin Luthers Auffrüerisch vnd verlogenne/ Brieff vnd Verantwortung
Zu Dreßden M. D. XXXiij. -
Kirchen Ordnu[n]g, Jn meiner gnedigen herrn der Marggrauen zu Brandenburg, vnd eins Erberen Rats der Stat Nürnberg Oberkeyt vn[d] gepieten, Wie man sich bayde mit der Leer vnd Ceremonien halten solle
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Kirchen Ord=||nung. Jn meiner gne=||digen herrn der Marg=||grauen zu Brandenburg || Vnd eins Erbern Rats || der Stat Nürmberg || Oberkeyt vnd gepie=||ten/ Wie man sich || bayde mit der leer || vnd Ceremo=||nien halten || solle.||
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Hertzog Georgens || zu Sachssen Ehrlich vnd || grundtliche entschuldi=||gung/ wider Martin || Luthers Auffruerisch || vñ verlogenne brieff || vnd Verantwor=||tung.|| Zu Dressden. M.D.XXXiij. || ... ||
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Erste bestendige, ergrünte vnd warhafftige antwort, des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, Herrn Heinrichs des Jüngern, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Auff ein vermeint nichtig, vnd vnwarhafftig schreiben, des Churfürsten zu Sachsen vnd Landgrafen zu Hessen, welch sie erstlich an die Churfürsten, Pfaltz vnd Brandenburg ausgehen lassen, mit premittirung zweier schreiben Hertzog Georgen zu Sachsen, löblich vnd Christlich zugedencken, vnd Hertzog Wilhelms jnn Beiern, Daraus sich klerlich erfindet, wie der Landgrafe erstlich jnn gewerbe vnd rustung gewesen.
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Hertzog Georgens zu Sachssen Ehrlich vnd grundtliche entschuldigung/ wider Martin Luthers Auffruerisch vn[d] verlogenne brieff vnd Verantwortung. Zu Dreßden M. D. XXXIII. ...
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Warhafftige vnter=||richt/ der Ratzebur=||gischen Pfaffen her=||komens/ vnd wie gar || vnchristlich vnd beschwerlich || dieselben jegen jhren rech=||ten erblichen Patron || vnd Landsfürsten || gehandelt.||(COMMISSIO || PRO EPISCOPO ET CA=||PITVLO RACEBVR=||GENSI, CONTRA || Magnum Inferioris Sax=||oniae Ducem || proposita || in || publico || Consistorio.||[v. Heinrich Berkmeyer] CVM BREVI RESPON=||SIONE.||)
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Die Begnadung des Adels im Liegnitschen Goltbergischen vndt Hainischen Weichbilde. Anno 1511.