Letzte Suchanfragen
Ergebnisse für *
Es wurden 28 Ergebnisse gefunden.
Zeige Ergebnisse 1 bis 25 von 28.
Sortieren
-
Dissertatio Inauguralis Medica De Asthmate Pituitoso
-
Dissertatio Inauguralis Medica Sistens Casum De Haemorrhoidibus Coecis In Ulcus Vesicae Urinariae Mutatis
-
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst August Constantin, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen allgemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor Judica, als den 25sten Märtz 1757. gehalten werden soll.
-
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst August Constantin, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem 2 Advent als den 2 December 1757 gehalten werden soll.
-
Der entzückte Philosophe aus China
zu feierlicher Begehung des höchsten GeburtsTages des ... Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen ... in höchster und hoher Gegenwart Jhro Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit ... im Hochfürstl. Weimarischen Gymnasio den 8ten Junius 1757. in gebundener Unterredung vorgestellet und widerleget -
Der entzückte Philosophe aus China
zu feierlicher Begehung des höchsten GeburtsTages des ... Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen ... in höchster und hoher Gegenwart Jhro Hochfürstlichen Durchlauchtigkeit ... im Hochfürstl. Weimarischen Gymnasio den 8ten Junius 1757. in gebundener Unterredung vorgestellet und widerleget -
Dissertatio Medica Physiologico-Pathologico-Semiotica Sistens Morbos Arteriarum Cum Suis Causis, Effectibus Atque Signis Tam Diagnosticis Quam Prognosticis
-
Dissertatio Quae Inquirit In Quaestionem: Quonam Sensu Omnipraesentia Deo Ante Mundum Conditum Sit Tribuenda
-
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst August Constantin, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen allgemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freytags vor Judica, als den 25sten Märtz 1757. gehalten werden soll.
-
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, HERRN Ernst August Constantin, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. Christ-Fürstliche Anordnung eines grosen algemeinen Bus - Bet - und Fast-Tages, welcher in dem Fürstenthum Weimar und zugehörigen Landen Freitags vor dem 2 Advent als den 2 December 1757 gehalten werden soll.
-
Dissertatio De Simone Coriario Act. X. 6
-
Dissertatio De Ethnarcha Ivdaeorvm Damascenorvm Pavllo Insidiantivm Act. VIII. 23. 24. Coll. II. Cor. XI. 32
-
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen
geben Weimar zur Wilhelmsburg den 1sten Decembr. 1757 -
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern getreuen Unterthanen Unsern respective gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen hierdurch zu wissen: Welchergestalten Wir, durch den in Unserm Fuerstenthum Weimar und darzu gehoerigen Landen eingerissenen Holtz-Mangel, auf die Befoerderung eines mehrern Holtz-Anflugs den Bedacht zu nehmen , veranlasset worden, auch bereits zu Treffung der hierzu dienlichen Anstalten, eine eigene Commission angeordnet haben. ... [Also setzen, ordnen und wollen Wir auch, daß alle Amtschreibere ... und Unterthanen ... alle nur moegliche Huelfe leisten ... Zu mehrer Urkund, und damit sich jedermann nach dieser Verordnung ... achten kan, haben Wir solche in gegenwaertiges Mandat verfassen lassen, solches eigenhaendig unterschrieben, mit Unsern Fuerstlichen Jnnsiegel zu bedrucken ... zu publiciren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 4ten April, 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Graf von Buenau. von Fritsch.]
-
Dem allererfreulichsten Tage den Weimars Provinzen sich zur süssesten Wonne, der Zukunft zur holden Beruhigung ... dem würdigsten Tage ... des Liebenswürdigsten Fürsten Paars des ... Herrn Ernst August Constantin ... der ... Frau Annen Amalien gebohrnen Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg ... bekrönet dem ... Tage der in dem neugebohrnen ... ErbPrinzen HERRN Herrn Carl August Herzog zu Sachsen ... diesem ewig heiteren Tage ... wird heute um zwey Uhr in dem Theologischen Hörsale die teutsche Gesellschaft in Jena eine ... Versammlung ... anstellen ... durch die ... Aufnahme der ... Grafen und Herren ... Friedrich Ulrich Grafen zu Lynnar Herrn Carl Christian Heinrich Grafen und Herrn von Zinzendorf und Pottendorf ... den Magnificvm Academiae Prorectorem den akademischen Senat ... einladet Carl Gotthelf Müller der Beredtsamkeit und Dichtkunst ordentl. öffentlicher Lehrer, der Gesellschaft Senior
-
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen Unserer Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach ... Unsern resp. gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen: wasmaßen bey Uns die Anzeige geschehen, daß ungeachtet wieder das schaendliche Laster der Unzucht und Verfuehrung junger Leute und Soldaten die nachdrucksamste Verfuegungen erlassen, auch, daß die ledige Dirnen, welche denen Soldaten ... nachlaufen ... mit vierteliaehriger Gefaengniß-Strafe beleget werden sollen, verordnet worden, ... Als ordnen, setzen, und befehlen Wir daher, daß dergleichen Dirnen ... mit der Strafe des Zucht-Hauses ... beleget ... werden sollen. Damit nun ueber diese Unsre Verordnung straecklich gehalten ... werden moege ... haben Wir solche in gegenwaertiges Patent bringen lassen, dieses eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstlichen Jnnsiegel zu bedrucken ... befohlen. ...Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Junii 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Graf von Buenau. von Fritsch.
-
Obwohln Hochfuerstl. gnaedigste Landes-Herrschaft verhoffet, daß saemtliche hiesige Jnwohnere ... dieses durch den Druck bekannt gemachten Verordnung, ... bey der darinnen gesetzten Strafe, gaentzlich enthalten, sich um ihn nichts angehende Sachen keinesweges bekuemmern, sondern ... seiner Berufs-Arbeit ... obliegen solle, ... Graf von Buenau J. G. Buddeus.
-
Sr. des gnaedigst regierenden Herrn ... hegen zwar zu ... getreuen Unterthanen ... Vertrauen ..., es werde ein Jeder derselben bey ... Umstaenden sich ... ruhig verhalten, damit ... alle Gelegenheit zu Unordnung und Schaden abgewendet werde. ... So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg, den 12ten Septembris 1757. Fuerstl. Saechs. Stadthalter und Regierung daselbst. Graf von Buenau J. G. Buddeus.
-
Demnach mißfällig zu vernehmen gewesen, welchergestalt zeithero hin und wieder über die gegenwärtigen allgemeinen Umstände öfters unziemende Raisonnements vorgefallen, wobey meistentheils gantz falsche Zeitungen, ... propaliret worden, welches denn zu vielen üblen Folgen Anlaß geben könnte, ... Datum Weimar zur Wilhelmsburg, den 7 Septembr. 1757. Fürstl. Sächs. Stadthalter und Regierung daselbst. Graf von Bünau J. G. Buddeus.
-
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, und Berg, ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern getreuen Dienern und Unterthanen Unsern resp. gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen hierdurch zu wissen: Daß, nachdem die von Uns aus Landesvaeterlicher Vorsorge, zu Abwendung der immer und mehr ueber Hand nehmenden Frucht-Theuerung von Zeit zu Zeit ins Land erlassene heilsame Verordnungen ... mithin dadurch die angehofte Wuerckung nicht erhalten, vielmehr der Frucht Mangel und Theuerung fast taeglich groesser ... worden [...Wir setzen, ordnen und gebiethen ... nochmahls ernstlich ..., daß Niemand ... von denen vorraethig habenden Fruechten ... das geringste ... zu verkaufen ... solle ... Urkundlich ist dieses Mandat von Uns eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstlichen Jnnsiegel bedruckt ... und ... publication ... befohlen worden. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 21. April 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. J. F.] Schnauß.
-
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern getreuen Staenden an Praelaten, Ritterschaft und Staedten ... und saemtlichen Unterthanen Unserer Jenaischen Landes-Portion hiermit zu wissen, wasgestalten Uns zu vernehmen gekommen, durch emanirte Patente und Verordnungen, ... alle Hurerey halber, verdaechtige Weibes-Personen auf keinerley Weise zu dulten ... Als wiederhohlen Wir nicht nur obgedachte ... Mandata und Verordnungen, sondern setzen, ordnen und gebiethen ..., daß ... alle, der Hurerey halber, verdaechtige Weibes-Personen ... aus dem Lande fortgetrieben ... werden ... Zu mehrer Urkund haben Wir diese Unsere geschaerfte Verordnung in gegenwaertiges Patent bringen, und unter Unserer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen ... und in Druck zu publiciren ... befohlen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 11ten May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. Schnauß.
-
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, und Berg, ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern getreuen Unterthanen beyden Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach Unsern respective gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was massen Uns nicht sonder Mißfallen zu vernehmen gekommen, daß ungeachtet der ... erlassenen ... Anordnungen, dennoch viele Landeskinder ... in fremde Kriegsdienste ... gehen ... Wir setzen, ordnen und gebiethen demnach hiermit ernstlich ..., als dem Militairdienst tuechtige junge Leute, ohne sich bey Uns gemeldet ... die Erlaubniß zu Verlassung ihres Vaterlandes erhalten zu haben ... dafuer mit der Confiscation ihres ... Vermoegens bestraft werden sollen. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent unter Unsrer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen, auch selbiges in Druck zu bringen und aller gehoerigen Orte ... anzuschlagen lassen. ... Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20 May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. von Fritsch.
-
Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .... Fuegen Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... allen Unseren saemtlichen Unterthanen des Fuerstenthums Weimar ... hiermit zu wissen, was maßen auf ... Anordnung ... gegeben, was maßen zum Dienst der Reichs-Armee ... ohnumgaenglich erforderlich sey, daß Wir Unseren Unterthanen gebieten lassen wollten, daß sie die eingeerndete Fruechte jezo allschon ausdreschen ... auser Land unter Lebens-Strafe nichts verkaufen, ... sondern zum Behuf der Lieferungen und ... Magazine aufbehalten, nicht minder bey dem Zug der Truppen mit dem Zug-Vieh sich bereit halten sollen. ... Als ordnen, gebieten und befehlen Wir ... daß ... saemtliche Unterthanen ... ihre Fruechte ... ausdreschen lassen ... auch weder von Fruechten, Heu, Stroh ... an Auswaertige verkaufen, ausfuehren und verbringen ... Also haben Wir diese Anordnung ... in gegenwaertiges offene Patent bringen lassen, solches eigenhaendig vollzogen .. und publiciren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 9 Augusti, 1757. Ernst August Constantin, C. E. von Rehdiger. J. F. Schnauß.
-
Fürstl. Sachsen-Weimar- und Eisenachisches Patent und Verordnung wider die Garten- und Feld-Diebereyen auch muthwillige und eigennützige Feld-Schäden. den 19. Sept. 1757 ...
[So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg den 19 Septembr. 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Buenau. von Fritsch.] -
Catalogvs derer Bücher welche in des Duchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ernst August Constantins Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meiszen, gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Mark und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein u. s. w. Herzogliche Handbibliothek befindlich sind nach der Ordnung der Materien aufgezeichnet 1757
[zum Archiv der Großherzoglich. Bibliothek gehörend]