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Medvlla Davidica. Das ist Gründliche vnd Summarische Außlegung vber die Psalmen des Königlichen Propheten Davids/ in welcher der Jnhalt eines jeglichen Psalms/ neben den fürnembsten vnd nötigsten Lehr/ Trost vnd VermahnungsPuncten angezeiget werden ...
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Hertzogen Friederichen Vlrichs zu Braunschweig/ etc. Constitvtio Wie es hinfüro in S. Fürstl. Gn. Fürstenthumben/ Graff: vnd Herrschafften/ mit ziehung des Heergewette/ Gerade vnd Mußtheil gehalten werden sol. Sub dato 8. Iulij, Anno 1625
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Dess durchleuchtigen, hochgebornen Fürsten vnnd Herrn, Herrn Friederichen Ulrichs, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk, &c., Constitutio vnd erwiedertes Müntz-Edict
worinnen etliche Thaler vnd andere Sorten respectivè valvirt vnd cassirt -
Deß Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten unnd Herrn/ Herrn Friederichen Ulrichs/ Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [et]c. Edict. Wegen einer zustewer/ zu behueff dero durchs Kriegswesen verdorbenen Leute und Unterthanen
Sub dato 5. Februarii, Anno 1625. -
Deß Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten unnd Herrn/ Herrn Friederichen Ulrichs/ Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [et]c. Edict. Wegen einer zustewer/ zu behueff dero durchs Kriegswesen verdorbenen Leute und Unterthanen
Sub dato 5. Februarii, Anno 1625. -
Constitutio wie sich die bey unser Rathstube vereydete Procuratores in jhrem Ampt, insonderheit mit ablöß: und insinuirung jhrer producirten, Schrifften unnd Processen verhalten sollen
Sub dato 9. Februarii, anno 1625 -
Edict. Wegen besorgender feindseligen Einbruchs der Cosacken und außländischer undeutscher Völcker, sich in guter Bereitschafft zu halten
Sub dato 14. Maij anno 1625 -
Rev. D. Iohannis Arnd De Vero Christianismo Libri Quatuor
Liber 1 -
Deß Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten unnd Herrn/ Herrn Friederichen Ulrichs/ Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [et]c. Edict. Wegen einer zustewer/ zu behueff dero durchs Kriegswesen verdorbenen Leute und Unterthanen
Sub dato 5. Februarii, Anno 1625. -
Deß Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn/ Herrn Friederichen Ulrichs/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk/ [et]c. Constitutio vnd erwiedertes Müntz-Edict. Worinnen etliche Thaler vnnd andere Sorten respectivè valvirt vnd cassirt. Sub dato 9. Februarii, Anno 1625
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Constitutio wie sich die bey unser Rathstube vereydete Procuratores in jhrem Ampt, insonderheit mit ablöß: und insinuirung jhrer producirten, Schrifften unnd Processen verhalten sollen
Sub dato 9. Februarii, anno 1625 -
Edict. Wegen besorgender feindseligen Einbruchs der Cosacken und außländischer undeutscher Völcker, sich in guter Bereitschafft zu halten
Sub dato 14. Maij anno 1625 -
Hertzogen Friederichen Vlrichs zu Braunschweig/ etc. Constitvtio Wie es hinfüro in S. Fürstl. Gn. Fürstenthumben/ Graff: vnd Herrschafften/ mit ziehung des Heergewette/ Gerade vnd Mußtheil gehalten werden sol. Sub dato 8. Iulij, Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Ulrich Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Fügen hiemit allen ... zuwissen, Welcher gestalt sich dieses Löblichen Nieder-Sächsischen Cräisses Fürsten und Ständ, Räthe, Bottschaffte und Gesandte, bey unlangst gehaltener Cräiß Versamlung in unser Stad Lüneburg, nachfolgenden Edicts wegen verdechtiger unzulessiger Werb: und Vergadderung auch Durchzügen frembden Kriegsvolcks, mit einander verglichen ... Wolffenbüttel, am 5. Aprilis Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Ulrich Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Fügen hiemit in unsern Fürstenthumben und Herrschafften allen und jeden ... und allen unsern Unterthanen und Angehörigen ins gemein, welche umb unsert willen billich thun und lassen sollen, wie auch den benachbarten Herrschafften und Städten ... hiemit zuwissen, Daß wir den Ehrsamen unsern Lieben Getrewen Bürgermeistern und Rath... in unser Stadt Dranßfeld, ... zwey freye Jahr: und Viehemärckte... zuhalten gnediglich verschrieben, und Sie und ihre Nachkommen damit priviligirt haben, ... daß sie ... beyde Märckte jedesmals drey Tage halten ... Wolffenbüttel, Am 11. Aprillis des eintausend sechshundert fünff und zwantzigsten Jahrs
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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Ulrich Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Fügen hiemit zu wissen, Ob wir wol in gentzlicher Zuversicht stehen, Es werde unsere getrewe Ritterschafft, so dann alle und jede unsere Unterthanen und Angehörige ins gemein, unsern ... her nacheinander publicirten ernsten Mandaten ... in guter und solcher Bereitschafft sich gestalt halten ... Wolffenbüttel, Am 14. Maij Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Ulrich Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Fügen hiemit allen ... zuwissen, Ob Wir uns wol erinnern, wie es bißdahero in unserm Fürstenthumben, Graff: und Herrschafften, an den orten, da die Gerade, Mußtheil und Hergewette gezogen, gehalten, unnd durch lange und alte eingeführte Gewonheit, und nicht nach Sachsen Rechte, welches in unsern Gerichten, auffgehoben, an gehörende örter gefolget: Wir es auch dabey hetten bewenden lassen, ... Wolffenbüttel, Am 8. Julij Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Lieber Getrewer, Was wir erfordernder hohen Nothturfft nach für ein Mandat publiciren und außgehen lassen müssen ... Befehlen daneben ... daß du nicht allein dasselbe von allen Cantzlen ablesen ... Sondern auch ... unsere Unterthanen ... zu schüldiger Folge mit fleiß anmahnest ... Datum auff Unser Veste Wolffenbüttel, Am 14. Maij Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Unsern Gunst zuvor, Ehrbar Lieber Getrewer, Ob wir Uns vol unfeihlbar versehen sollen, Es würde sich ein jeglicher, welcher Uns mit Ritterdienste verwant zu dero im Majo fürm Jahr zum Calenberge, Ganderßheim und allhier angestelten Munsterung mit Roß und Mann auch deren gantzen anzahl, womit uns er verwant, Imgleichen voller Rüstung unnd unthadelhafften Gewehr der schüldigkeit nach eingestellet haben, und erschienen seyn ... so haben wir ... erfahren, daß etzliche weder volle anzahl ... geschicket, sondern noch dazu mit etzlichen Pferden zurück geblieben ... Datum auff Unser Veste Wolffenbüttel, Am 21. Maij Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Wir erachten die jetzige gefehrliche und sorgsame Zeiten und widerholen unnötig, ... für unsere Unterthane dabey ein wachendes Auge zuhaben, auch gemeint zu dero behueff ein allgemeines Defension Werck zuverfassen, So seind Wir entschlossen, nicht alleine solches mit unsern semptlichen Land Ständen in unser Graffschafft daselbst, durch gewisse Commissarien in Rath zuziehen, Sondern auch denen auff letztem Landtage ubergebenen Gravaminibus abhelffen zulassen ... Datum auff Unser Veste Wolffenbüttel, Am 2. Ianij Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Unsern Gunst zuvor, Ehrbare Liebe Getrewe, Wiewol die Munsterung auff den ersten ... Iulij bey unserer Stad Seesen zuhalten außgeschrieben und angesetzet, So fallen jedoch erhebliche Verhinderungen ein, daß dieselbe nicht fortgengig sein kan, sondern auff eine bequeme Zeit verschoben werden muß ... Datum auff Unser Veste Wolffenbüttel, Am 12. Iunij Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Unsern Gunst zuvor, Ehrbare Liebe Getrewe, Demnach jetzo hin unnd wieder viel Pferde gestohlen, worüber offtmals der unschüldiger besprochen unnd beschimpffet wirdet, Als befehlen Wir hiemit ... daß ihr ... die Verordnung thut, damit der jenige so einem andern ein Pferd verkauffen wil, solches zufoderst im Ampt anzeigen müsse ... Datum auff Unser Veste Wolffenbüttel, Am 23. Junii Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Lieber Getrewer, Als die von unserer getrewen Calenbergischen Landschafft zu behueff unseres Außschusses und dessen vorgesetzten Officirere, bewiligte Defensiv hülffe, sondern jenigen fernern Uffhalt beysammen gebracht unnd bezahlt werden muß, So befehlen Wir hiemit ... daß du sothane Stewer, benantlich so viele der sonst gewönliche Tax von Fewerstitten in Reichsthalern, jeder Dorffschafft außtregt, deines anbefohlenen Ampts semptlichen Bawermeistern und Vorstehern, so balden colligiren und zusammen bringen lassest ... Datum auff unserer Veste Wolffenbüttel, Am 29. Iunii Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Unsern Gunst zuvor, Ehrbare Liebe Getrewe, Wir befinden täglich, vernehmen es auch mit sonderbahrem grossen Unmuth, daß nicht allein ihr in Specie sondern auch fast alle unsere Amptleute ins gemein, die Befehlige so an unser stat in unserer Stadhalter, Cantzler ... und Räthe Nahmen in Justitz Sachen außgelassen werden, gar nicht respectiren, weniger dieselb exequiren, sondern in den Wind schlagen ... Datum auff Unser Veste Wolffenbüttel am 29. Iunii Anno 1625
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Von Gottes Gnaden, Friederich Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburgk [et]c. Unsern Gunst zuvor, Würdige Liebe Andechtige auch Getrewer, Als die höchste Notturfft erfordert, daß die von unserer löblichen Calenbergischen Landschafft jüngst am 23. Februarij, dieses ... 625. Jahrs, in unsern Flecken Hemmendorff bewilligte defensiv Stewr, sonder jennigen fernern uffhalt abgestattet und bezahlet werde, So begehren wir hiermit ... daß ihr ewre quotam ... auff den 1. ... Augusti ... bahr entrichtet und bezahlet ... Geben uff unserer Vestung Wolffenbüttel am 30. Iunij Anno 1625