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An dem hohen Geburts-Tage Des Höchsten im Lande, Unsers Durchlauchtigsten Landes-Fürstens und Herrns, Herrn Ernst Augusts, Hertzogens zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Welcher den 19. April. 1733. freüdigst begangen wurde, Wolte einen zu dem höchsten Gott steigenden Wunsch vor Dero ... Füße niederlegen, ein ... gehorsamster Knecht Johann Ernst August Klessen, S. Minist. Candid.
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Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Dero hohen Gebuhrts-Tag zum 45ten mahl den 19. April. 1733. höchst-erfreulich erlebet, Wolte seine unterthänigste Freude sowohl über Dero Hoch-Fürstl. Wohlergehen, als auch neu-erlangten höchsten Kriegs- und Ehren-Charge in nachgesetzten Virgilianischen Versen unterthänigst contestiren Johann Georg Goldhammer, P. L. C. t. t. Diacon. zu Ilmenau
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Uberzeugender Beweis von der Gewißheit und Unvollkommenheit der Natürlichen Religion
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Institvtiones Theologiæ Dogmaticæ
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Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusten, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Als Höchstgedachte Jhro Hoch-Fürstl. Durchl. Nach abgelegten Freund-Vetterlichen Besuch zu Eisenach und Coburg Jn Jhro ... Residentz zu Weimar in Hochfurstl. Wohlseyn zurück gekommen waren, unterwunden sich, Mit Jhro gnädigsten Erlaubnis ... Jhre unterthänigste und devoteste Freude aus angeerbter inviolabler Treue Jn einigen ... Reden ... darzulegen Nachgesetzte Kinder
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Auf die von Jhro Röm. Käyserl. und Königl. Cathol. Majestät Herrn Carl dem VIten allergnädigst geschehene Erhebung des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... zu Dero würcklichen commandirenden General der sämtlichen Kayserlichen Cavallerie, und Obristen über ein Regiment Cuirassiers, und den ... von Jhro Hoch-Fürstl. Durchl. gestiffteten Ritter-Orden von der Wachsamkeit gerichtete Betrachtung in eine geringe Ode verfasset und unterthänigst überreichet von Christian August Schnorrn, Fürstl. Sächs. Cammer-Cancellisten zu Weimar
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Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augusten/ Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Als Unsern Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, höchst-erfreulichen Gebuhrts-Fest War der 19. April. 1733. Wolten ... ihre unterthänigste Gratulation abstatten in einem musicalischen Prologo, oder in einem geringen Götter-Gedichte vorstellen, genannt: Das wahre Bild der Tugend, mit dem Bilde des Martis, oder die glückwünschende Fama, Hierauf folget eine aus dem Römischen Archiv sehenswürdige Haupt- und Staats-Action: Die auf dem Capitolio zu Rom Triumphirende Astraea, mit Hans Wurst, einen lustigen Römer. Die allhier anwesende Hoch-Fürstl. Waldeckische privilegirte Hof-Comoedianten, Johann Ferdinand Beck, Principal.
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Q. D. B. V. Pvlcerrimum Principis Imperivm, Imperare Adfectibvs, Natali Serenissimi Principis Ac Domini, Dn. Ernesti Avgvsti, Dvcis Saxoniæ, Ivliaci, Cliviæ, Montivm ... Patris Patriæ Clementissimi, Actv Oratorio In Ill. Gymnasio VVilhelmo-Ernestino Hora II. Pomerid. D. XX Aprilis CIƆ IƆCC XXXIII ... Brevi Commentatione Descriptvm Sistit M. Ioan. Christoph. Kiesewetter, Rector
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An dem Allerhoechsten Namens-Tage Ihro Majestaet Des ietzt regierenden Kaeysers Des Allerdurchlauchtigsten, Großmaechtigsten Fuersten und Herrn, HERRN Carls DES VIten Welcher, An dem Fuerstlichen Sachsen-Eisenachischen Hofe Bey der hoechst-erfreulichen Hohen Gegenwart Des Durchlauchtigsten Fuersten und Herrn, HERRN Ernst Augusts, Hertzogs zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ...Den 26. Januar. 1733. feyerlichst begangen wurde, Solten ... in einer Cantata Glueckwuenschend bezeugen, Die Hoch-Fuerstliche Capelle.
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Als Der Durchlauchtigste Fürst und Herr, HERR Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... SEJNEN am 19ten April. 1733. gefälligen ... Geburts-Tag den Dito in der ... Residenz-Stadt WEJMAR, ... begieng, wollten ihre ... Freude durch gegenwärtige geringe Glückwunsch-Zeilen ... zu Tag legen Bürgermeister und Rath zu Jlmenau
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Als des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Augustens, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Gebuhrts-Tag den 19. April. 1733. ... erschienen, Wollte ... ihren ... Glück-Wunsch abstatten Die sämmtliche Weimarische Büchsen-Schützen-Compagnie
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Unterthänigster Beytrag, Zu der Allgemeinen Freude Teutschlandes, Und Aller getreuesten Unterthanen Uber das mit Mit neuem Glantz und vollem Glücke Angebrochene Hohe Geburts-Licht, Des ... Fürsten und Herrn, HERRN Ernst Augustens, Hertzogens zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Am 19. April 1733. ... Glück-wünschend entrichtet, von ... Hieronym. Christoph. Meckbach, D.
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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit jedermaenniglich zu wißen, was gestalt Wir nicht ohne Mißfallen vermercken mueßen, wie derer bereits ergangenen Verordnungen ungeachtet, taeglich Memorialia und Supplicate einkommen, welche von denen Concipienten nicht unterschrieben werden. Nachdeme aber dieser Unordnung um so weniger nachzusehen, da von denen ... Concipienten oeffters anzuegliche, wieder die Warheit lauffende ... Dinge eingerueckt und angebracht, ... werden; Als verordnen Wir nochmahlen ... , daß jeder Advocat so ad praxin legitimiret, in- und ausserhalb Process-Sachen auf alle von ihme einzugebende Memoriale und Supplicata neben des Imploranten, auch seinen, des Concipienten, Tauff und Zunahmen setzen, oder, wenn ausser Process-Sachen das Supplicat der Supplicante selber oder aber ein anderer concipiret, solches darbey ausdruecken, ... so haben Wir diesen Unsern Willen und Befehl in ein Patent und oeffentlichen Druck bringen, mit Unserm Fuerstlichen Cantzley-Siegel bedrucken, behoerig publiciren und affigiren lassen. So geschehen und geben in Unser Residenz Weimar den 24. Martii 1733. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten und sonst jedermaenniglich zu wissen, welchergestalt Wir wahrgenommen, wie die von Jhro Kaeyserlichen Majestaet zu Abstellung derer bey denen Handwercks-Zuenfften eingerissenen Mißbraeuche ergangene ... Verordnung nicht ... den erwuenschten ... Endzweck erreichet, ... Und dannenhero in Conformitaet anderer benachbarter hohen Reichs-Staende hierunter folgende geschaerffte Verordnungen ergehen zu lassen bewogen worden; Erstlich soll kein frembder Handwercks-Gesell, so nicht seine Kundschafft vorzeigen kan, in Unserer Residenz Weimar und andern Unsern Staedten zu denen Thoren eingelassen, ... und mit Arbeit versehen werden, ...Zweytens, soll kein Meister oder Handwerck einen Handwercks-Gesellen ohne die Kundschafft weglassen, ... . Uhrkundlich haben Wir dieses Mandat auch in Druck bringen, mit Unserm Fuerstlichen Cantzley-Siegel bedrucken und gewoehnlicher maßen affigiren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar den 23. Maji, 1733. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit jedermaenniglich zu wissen, was maßen Uns der Herr Graf Reuß, Heinrich der Funffzehende, zu Lobenstein, ... , zu vernehmen gegeben, daß bey der ..., in verwichenem Jahr in ... Dero Graeflichen Residenz-Stadt Lobenstein, ... ausgebrochenen großen ... Feuers-Brunst, die Buerger und Einwohner in die hoechste Armuth ... dergestalt gesetzet worden, daß es ihnen an Mitteln fehlet ohne ... Huelffe ... weder ihre eigene, noch die mit eingeaescherten Kirch- und Geistlichen- auch Commun-Gebaeude, aus der Asche wiederum zu erheben; dannenhero Uns wohlermeldter Herr Graf, ... , bittlich ersuchet, daß Wir den Erbarmungs-wuerdigen Zustand dieser Stadt, ... mitleidend erwegen, und ihnen ... mit einer ... Beysteuer durch Sammlung einer Land-Collecte, zu statten kommen moechten. Wann Wir denn ... dieses denen Graeflichen Unterthanen zu Lobenstein, ... in Gnaden bewilliget, ... ; Als begehren Wir hiermit gnaedigst, es wolle sich ein jeder, der seinem Nothleidenden, durch Goettliche Schickung, verungluecktem Neben-Christen, schuldigen wahren Liebe gebuehrend erinnern, und diesen Brandt-Beschaedigten ... mit einer milden Beysteuer ... willigst an die Hand gehen. Uhrkundlich haben Wir dieses Patent mit Unsern Ober-Consistorial-Secret bedrucken lassen. So gegeben in Unserer Residenz-Stadt Weimar, den 7. Julii 1733.
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Kund und zu wissen sey hiermit jedermaenniglich, daß der Durchlauchtigste Fuerst und Herr, Herr ERNST AUGUST, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... , der Roemisch-Kaeyserlichen Majestaet wuercklicher commandirender General von der saemtlichen Kaeyserlichen Cavallerie und Obrister ueber ein Regiment Cuirassiers, Sich in hohen Gnaden entschlossen, allen und jeden Unterthanen, so von Zeit Ihro alleinigen Regierung aus Dero Fuerstenthum und Landen gewichen, sich binnen dato und Michaelis, jetzt lauffenden Jahres, freywillig wieder sistiren und sich deshalb bey der Fuerstlichen Landes-Regierung zu Weimar anmelden werden, nicht allein voelligen Pardon, sondern auch nach Beschaffenheit der Umstaende, eine Fuerstliche Gnade angedeyen zu lassen. Dahingegen die Wiederspaenstigen ... durch oeffentlichen Trommelschlag citiret, und, nach Befinden als Deserteurs bestraffet werden sollen. Zu mehrer Uhrkund ist gegenwaertiges Manifest mit dem Fuerstlichen Cantzley-Siegel bedrucket und unter gewoehnlicher Unterschrifft ausgefertiget worden. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 7. Julii 1733. Fuerstl. Saechs. Cantzley daselbst
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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren, ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß, ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ... , Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts, ... , die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ...Wille ... , daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten, ... , Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern gesamten Praelaten, Grafen, Herren, ... auch sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß, und fuegen Ihnen darneben zu wissen, ... , was gestalten die fremden Werber, ohnerachtet der wider sie emanirten vielfaeltigen Verordnungen, dennoch nicht unterlassen, sich zum oefftern, ... hier und dar ... einzuschleichen, und heimlich zu werben; Wann Wir aber diesem Unwesen laenger nachzusehen nicht gemeinet; Als ordnen ... Wir hiermit ernstlich und zum letzten mal, daß alle dergleichen fremde Werber, ... wo ferne sie, ausser denen ordentlichen Land-Strassen in Staedten, ... , Gast-Hoefen und Wirtshaeusern, betreten wuerden, lebendig ... in Unsere Residenz-Stadt Weimar eingeliefert werden sollen, ... Und weilen auch bey Unsern Regimentern Cavallerie und Infanterie die Desertiones ... einreissen, also befehlen wir ... ernstlich ... daß von nun an ... des Tages drey ... Personen in jedem Orte um die Staedte, ... , mit Gewehr patrouilliren, ... sollen. ... Uhrkundlich haben Wir diese Unsere Willens-Meinung in ein gedrucktes Patent bringen und mittelst Unserer Unterschrifft .... publiciren lassen. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 15ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren, ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wissen, welcher gestalt Ihro Kaeyserliche Majestaet, wegen Aufkauff- und Ausfuehrung derer Pferde aus dem Reiche, folgendes Patent an saemtliche Creyße emaniren lassen: WJr, CARL der Sechste, ... Roemischer Kaeyser, ... . Und Wir dann, als ein Mit-Stand sowohl des Ober-Saechsischen als Fraenckischen Creyßes, sothanes Patent in Unserm Fuerstenthum und Landen gewoehnlich zu publiciren vor noethig befunden; Als befehlen ... Wir Eingangs-erwehnten Obrigkeiten hiermit ... , sie wollen sothanes Kaeyserliche Patent gewoehnlich anschlagen und, daß solchem von jedermaenniglich nachgelebet werde, ... Vorsorge tragen ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, und ... publiciren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 16. Octob. 1733. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, denen von der Ritterschafft, ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wissen, wasgestalt Ihro Roemische Kaeyserliche Majestaet wider den Einkauff und die Ausfuhr aller zum Schutz des Reichs noethig-seyender Kriegs-Ruestungs-Sachen und Beduerffnueßen ein Patent an saemtliche Creyße ergehen lassen, inmaßen dasselbe mehrern Inhalts lautet, wie folget: WJr, CARL der Sechste, ... Roemischer Kayser, ... . Und Wir denn als ein Mit-Stand sowohl des Ober-Saechsischen Creyßes, als des Fraenckischen, sothanes Patent zu ingrossiren und in Unserm Fuerstenthum und Landen zu publiciren noethig befunden, Als befehlen ... Wir Eingangs-erwehnten Obrigkeiten ... , sie wollen dieses Patent gewoehnlichermaßen publiciren und anschlagen, auch daß demselben von jedermann nachgelebet werde, ... Vorsorge tragen ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, ... . So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 28. Novembris 1733. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hierdurch jedermaenniglich zu wissen, welchergestalt Wir zu Unsern groesten Mißfallen wahrnehmen muessen. wie daß sich bey Unsern Trouppes zu Roß und Fuß, gar haeuffige Desertiones eingeschlichen, und sowohl Unsere Unterthanen, als Fremde, ihre Fahnen meineydiger Weise verlassen, ... so wollen Wir dennoch Gnade fuer Recht ergehen lassen, und Krafft dieses, allen und jeden, so seit waehrender Unserer alleinigen Regierung meineydiger Weise entwichen, und desertiret, einen General-Pardon auf solche Mase ankuendigen, daß diejenige, so binnen hier und Sechs Wochen, sich wieder zu ihren Fahnen einfinden werden, von aller Leibes- und Lebens-Straffe befreyet, ... werden sollen. Datum Weimar den 20. Nov. 1733. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren, ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen, ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund, ... , gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft .... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31.Julii 1733. Ernst August, H. z. S
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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen denen von Adel und allen andern, so in Unserm Fuerstenthum und Landen der Jagd oder Hatze berechtiget, hiermit zu wissen, wie Wir sehr mißfaellig vernehmen muessen, daß ob Wir wohl Zeit Unserer Regierung denenselben durch verschiedene ausgegangene Verordnungen und insonderheit durch ein unterm 1. Nov. 1730. in oeffentlichen Abdruck ... verkuendigtes Mandat intimiret, kuenfftighin im Hetzen, Schiessen und Fahen bey Verlust ihrer Jagd-Gerechtigkeit, die alte Zeit zu beobachten, und mithin sich von alt-Fastnacht biß zu alt-Bartholomæi, des Hetzens, Schiessens und Fahens gaentzlich zu enthalten, sie sich dennoch nach der Zeit unterstanden, jetzt-beruehrten ... Verordnungen und Mandaten zu wider, im Hetzen, Schiessen und Fahen, sich nach der neuen Zeit zu richten. ... Dessen zu Uhrkund haben Wir dieses Mandat eigenhaendig unterschrieben, und mit Unserm Fuerstlichen Cantzley-Siegel bedrucken, auch gewoehnlicher maßen publiciren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 7. Aug. 1733. Ernst August, H. z. S
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Als Der Allerdurchlauchtigste, Großmaechtigste und Unueberwindlichste Fuerst und Herr, HERR Carolus VI. Erwehlter Roemischer Kaeyser, ... Dem Durchlauchtigsten Fuersten und Herrn, HERRN Ernst Augusten, Hertzogen zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... das GENERALAT ueber Dero Gesam[m]tes Krieges-Heer zu Roß ... anvertraut, und Domin. Quasimodogeniti 1733. auf den Cantzeln in dem ... Weimarischen Hertzogthum die Intimation davon geschehen, Wollte ... alles hohe Glueck ... anwuenschen Laurentius Reinhard, Con-Rector Gymnasii
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Cvm Natalis Serenissimi Principis Ac Domini Domini Ernesti Avgvsti, Dvcis Saxoniae, Ivliaci, Cliviae, Montivm, ... d. XVIII Aprilis CIƆ IƆCC XXXIII Commvnibvs Svbditorvm Plavsibvs Celebraretvr, Piis Eorvndem Votis Pavcis Hisce Svbscripsit Serenissimi Principis Hvmillimvs Et Devotissimvs Cliens Gottl. Frider. Adam. de Kropf