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Johann Jacob Mosers Königlich-Preusischen Geheimen Raths, ... Teutsches Staats-Recht
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Neue Berichte von Religions-Sachen
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Johann Jacob Mosers vermischte Berichte von Religions-Sachen
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Teutsches Staats-Archiv, oder Sammlung derer neuest- und wichtigsten Reichs-, Crays- und anderer Handlungen, Deductionen, Urtheile derer höchsten Reichs-Gerichte, Verträge und anderer Staats-Schrifften und Urkunden, welche in denen Staats-Angelegenheiten des gesamten Teutschen Reichs, wie auch dessen einzeler Corporum, Collegiorum und Stände, nicht weniger deren Unterthanen zum Vorschein gekommen seynd
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Grund-Säze des Europäischen Völcker-Rechts in Kriegs-Zeiten, Vormahl zum Gebrauch seiner Staats- und Canzley-Academie entworffen, Und nun, mit einem Anhang von deme, was in Ansehung des Parthie-Gehens und Völcker-Rechtens ist
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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten
mit Anmerkungen -
Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht
Sechs und Vierzigster Theil, Darinn von auswärtiger Potenzien Gesandten auf die Teutsche Reichs-Täge; von noch anderen Personen, so sich in fremden oder ihren eigenen Angelegenheiten bey dem Reichs-Convent aufhalten; von denen vor Eröffnung eines Reichs-Convents hergehenden Dingen; von Eröffnung des Reichs-Convents selbst; von der Handelsweise in Reichs-Tags-Angelegenheiten überhaupt, wie auch denen Gebrechen derer Reichs-Convente; von des Kaysers schrifftlichen Anträgen an den Reichs-Convent nach Eröffnung desselbigen; von mündlichen Handlungen zwischen dem Kayser und denen Reichs-Ständen; von der Reichs-Stände, auch anderer un- und mittelbaren Reichs-Glider, Anbringen bey dem Reichs-Convent; so dann von der Reichs- und übrigen Dictatur gehandelt wird : Nebst einem Register zu dem Fünf und Sechs und Vierzigsten Theil -
Darinnen, nebst des Kaysers Rechten und Pflichten in Ansehung gewisser besonderere Classen ...
Nebst einem Register über den Fünften und Sechsten Theil -
Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht
Siben und Vierzigster Theil, Darinn der Rest der Materie von der Reichs- und übrigen Dictatur fürkommt, so dann von der Ansage in den Reichs-Rath ... gehandelt wird -
Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht
Acht und Vierzigster Theil, Darinn aus der Materie von Teutschen Reichs-Conventen die Umstände von dem Aufruff zum Votiren ... abgehandelt werden : Nebst einem Register über den Siben und Acht und Vierzigsten Theil -
Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht
Fünfter Theil, Worinnen sonderlich die Materie vom Postwesen, so dann von denen Rechten und Freyheiten, welche der Kayser denen Reichs-Ständen und anderen Unmittelbaren in Ansehung ihrer Lande und Unterthanen mitzutheilen befugt, nicht weniger denen Pflichten, dazu er wegen eben solcher Unterthanen verbunden ist, wie auch seinen Rechten und Pflichten in Gnaden- und Justiz-Sachen ... -
Johann Jacob Mosers Teutsches Staats-Recht
Sechster Theil, Darinnen, nebst des Kaysers Rechten und Pflichten in Ansehung gewisser besonderer Classen derer Reichs-Stände [etc.] wie auch derer Reichs-Gerichte und Reichs-Lehen, des Reichs-Tages, des Reiches, als eines einzigen Corporis ... : Nebst einem Register über den Fünften und Sechsten Theil -
Grund-Säze des Europäischen Völcker-Rechts in Kriegs-Zeiten, Vormahl zum Gebrauch seiner Staats- und Canzley-Academie entworffen, Und nun, mit einem Anhang von deme, was in Ansehung des Parthie-Gehens und Völcker-Rechtens ist
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Grund-Säze des Europäischen Völcker-Rechts in Kriegs-Zeiten, Vormahl zum Gebrauch seiner Staats- und Canzley-Academie entworffen, Und nun, mit einem Anhang von deme, was in Ansehung des Parthie-Gehens und Völcker-Rechtens ist