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Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Beamten ... Unsern resp. gnädigen Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen: wasmaasen Wir zwar durch eine bereits unterm ... 10. Sept. 1809 confirmirte Constitution die Drey Landschaften Weimar, Eisenach und Jena gänzlich vereinigt ... Urkundlich haben wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ...
So geschehen und geben Weimar, den 15. November 1811 -
Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg ... Urkunden hiermit und fügen Männiglich zu wissen: Nachdem von des regierenden Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen, Lbd., unter Bestimmung des Fürstl. Hauses Scharzburg-Rudolstadt, Uns durch einen am 8ten vorigen Monats zu Arnstadt geschlossenen Staatsvertrag ... folgende Ortschaften und Besitzungen, nämlich das Voigten-Amt Haßleben, das Rittergut Tännich mit dem Dorfe Breitenherda ... auch an Uns feyerlich überwiesen worden ...Zu Urkund dessen haben Wir dieses Besitzergreifungs-Patent eigenhändig vollzogen ...
Gegeben Weimar, den 14. Sept. 1811 -
Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, souverainer Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Beamten ... Unsern resp. gnädigen Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen ... die beiden Kriegssteuern Laurentii und Jacobi fortan gänzlich cessiren und Unsern Unterthanen erlassen werden
Urkundlich haben wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und gegeben, den 14. December 1811 -
Weimarische Stadt-Ordnung
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Soldaten-Gesetze
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Reglement für das Jägerkorps und die gelernten Jäger, so bey dem Sachs-Weimarschen Bataillon stehen, wodurch das Reglement vom 1sten July 1808, nebst dem Nachtrage vom 23sten July desselben Jahres aufgehoben wird
Weimar, den 16. May 1811 -
Regulativ wegen Aushebung der Rekruten [Gegeben Weimar, den 16. May 1811]
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Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Beamten ... Unsern resp. gnädigen Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen: wasmaasen Wir zwar durch eine bereits unterm ... 10. Sept. 1809 confirmirte Constitution die Drey Landschaften Weimar, Eisenach und Jena gänzlich vereinigt ... Urkundlich haben wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ...
So geschehen und geben Weimar, den 15. November 1811 -
Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg ... Urkunden hiermit und fügen Männiglich zu wissen: Nachdem von des regierenden Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen, Lbd., unter Bestimmung des Fürstl. Hauses Scharzburg-Rudolstadt, Uns durch einen am 8ten vorigen Monats zu Arnstadt geschlossenen Staatsvertrag ... folgende Ortschaften und Besitzungen, nämlich das Voigten-Amt Haßleben, das Rittergut Tännich mit dem Dorfe Breitenherda ... auch an Uns feyerlich überwiesen worden ...Zu Urkund dessen haben Wir dieses Besitzergreifungs-Patent eigenhändig vollzogen ...
Gegeben Weimar, den 14. Sept. 1811 -
Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, souverainer Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Beamten ... Unsern resp. gnädigen Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen ... die beiden Kriegssteuern Laurentii und Jacobi fortan gänzlich cessiren und Unsern Unterthanen erlassen werden
Urkundlich haben wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und gegeben, den 14. December 1811 -
Weimarische Stadt-Ordnung
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Lehrbuch der allgemeinen Chemie
Zum Gebrauche seiner Vorlesungen entworfen – Erster Band -
Weimarische Stadt-Ordnung
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Al Giorno Natalizio di Sua Altezza Serenissima, Carlo Augusto, Duca di Sassonia Weimar, Eisenach etc. etc. umilissimamante consacrato da Guglielmo Seeger. Weimar, i 3 di Settembre del 1811
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Soldaten-Gesetze
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Impost-Regulativ für die gesammten Herzogl. Sachs. Weimar- und Eisenachischen Lande
Weimar, den 6. December 1811 -
Anordnung eines allgemeinen Buß- und Bet-Tages, in dem Herzogthum Weimar und zugehörigen Landen, am Charfreitag, als den 12ten April ... Gegeben Weimar, den 25. März 1811
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Anordnung eines allgemeinen Buß- und Bet-Tages, in dem Herzogthum Weimar und zugehörigen Landen, am Freitag vor dem 2ten Advent, als den 6ten Dec. ...
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Lehrbuch der allgemeinen Chemie
Zum Gebrauche seiner Vorlesungen entworfen – Erster Band -
Reglement für das Jägerkorps und die gelernten Jäger, so bey dem Sachs-Weimarschen Bataillon stehen, wodurch das Reglement vom 1sten July 1808, nebst dem Nachtrage vom 23sten July desselben Jahres aufgehoben wird
Weimar, den 16. May 1811 -
Diagnose der bekanntesten, besonders europäischen Pflanzengattungen nach dem verbesserten Linneischen Systeme
zum analytischen Gebrauche für seine Vorlesungen so wie auch zum Selbstunterricht -
Regulativ wegen Aushebung der Rekruten [Gegeben Weimar, den 16. May 1811]
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[Patent über eine extraordinäre Abgabe beim regulären Bierimport]
[Datiert:] Weimar, 6. Dec. 1811 -
Von Gottes Gnaden Wir Carl August, souveräner Herzog zu Sachsen, ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Staenden, Beamten, Gerichtsherrn, ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir Uns genoetigt sehen, die, durch die Patente resp. vom 9. October 1807 und 30. März 1808, zu Tilgung der dem Lande obliegenden Kriegsschulden, ... auf 4 Jahre ausgeschriebene Revenuen- wie auch Besoldungs- und Pensions-Steuer, ... noch 4 Jahre, nach Ablauf der ersten, fortdauern und, in den zeitherigen Terminen, fort erheben zu lassen, ...
So geschehen und gegeben Weimar, den 15. Novbr. 1811 -
Von Gottes Gnaden Wir Carl August, souveräner Herzog zu Sachsen, ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Staenden, Beamten, Gerichtsherrn, ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fuegen ihnen zu wissen: Obgleich Unsere landesväterliche Absicht dahin gerichtet ist, daß künftig keiner Unserer getreuen Unterthanen ... verhältnißmäßig mehr als der andere mit oeffentlichen Lasten beschwert seyn soll, welchen Endzweck wir auch bey Erlassung des - mittelst Patents vom heutigen Datum publicirten - neuen Impost-Regulativs vor Augen gehabt haben, ...
Der Eisenachische Kreis besitzt auch dergleichen Schulden, zu deren successiver Tilgung Wir daher besondere Einkünfte bestimmt haben ; Da nun unter diesen auch der - nach Abzug des neuregulirten Bier-Imposts .... : So geschehen und gegeben Weimar, den 6. Decbr. 1811