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  1. Hans Sachs’ Tristrant : farce, tragedy or serious doctrine?
    Autor*in: Dietl, Cora

    When at the end of Hans Sachs' tragedy of Tristrant, dated February 7th, 1553, the herold takes the floor, he calls to the audience to recognize that this is a tragedy, Auß der wird offentlich erkendt, Wie solche unorndliche lieb Hat so ein starck... mehr

     

    When at the end of Hans Sachs' tragedy of Tristrant, dated February 7th, 1553, the herold takes the floor, he calls to the audience to recognize that this is a tragedy, Auß der wird offentlich erkendt, Wie solche unorndliche lieb Hat so ein starck mechtigen trieb, Wo sie einnimbt ein junges hertz Mit bitter angst, senenden schmertz, Darinn sie also heftig wüt, Verkert hertz, sin, vernunft und gmüt, Wird leichtfertig, verwegen gantz, Schlecht seel, lieb, ehr, gut in die schantz, Acht fürbas weder sitten noch tugent, (184,32-185,3) (1) ....

     

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    Hinweise zum Inhalt: kostenfrei
    Quelle: GiNDok
    Sprache: Englisch
    Medientyp: Bericht
    Format: Online
    DDC Klassifikation: Literaturen germanischer Sprachen; Deutsche Literatur (830)
    Schlagworte: Sachs, Hans; Tristanepik
    Lizenz:

    publikationen.ub.uni-frankfurt.de/home/index/help

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    info:eu-repo/semantics/openAccess

  2. Violentia und potestas : Ein füchsischer Blick auf ritterliche Tugend und gerechte Herrschaft im ›Reinhart Fuchs‹
    Autor*in: Dietl, Cora

    Durch die Ästhetisierung und Regulierung der Gewalt im ritterlichen Kampf und insbesondere in seiner literarischen Darstellung spaltet sich der mehrdeutige deutsche Begriff ‘Gewalt’ in zwei seiner lateinischen Entsprechungen: Wofern die Regeln... mehr

     

    Durch die Ästhetisierung und Regulierung der Gewalt im ritterlichen Kampf und insbesondere in seiner literarischen Darstellung spaltet sich der mehrdeutige deutsche Begriff ‘Gewalt’ in zwei seiner lateinischen Entsprechungen: Wofern die Regeln eingehalten werden, ist sie ‘vis’, wofern aber gegen die Regulierung verstoßen wird, ist sie ‘violentia’; Johannes Rothe nennt sie dann im ›Ritterspiegel‹ ‘bose gewalt’ (V. 2677). Nicht vergessen werden darf aber die dritte Komponente der Gewalt, die ebenfalls in diesem schillernden deutschen Wort enthalten ist: ‘potestas’, die auf ‘vis’ aufbaut. Die ‘êre’, die ein Ritter im Kampf erringt, ist mehr als nur ein guter Ruf, sie ist eine gesellschaftliche Anerkennung, die auch Elemente der Macht in sich trägt. Die ‘potestas’ aber des Herrschers stärkt sich, indem sie einige Formen der ‘vis’ anderer zur ‘violentia’ erklärt. Ein herausragendes Beispiel hierfür sind die Landfriedengebote, die insbesondere unter dem Stauferkaiser Friedrich I. häufig ausgesprochen und als Herrschaftsinstrument verwendet wurden. Durch sie sollte die Möglichkeit eines individuellen gewaltsamen Konfliktaustrags in der Fehde unterbunden werden, indem sich beide Parteien der richterlichen Gewalt, der ‘potestas’ des Herrschers, unterwerfen und es dem Richter überlassen wird, mit Gewalt denjenigen, der gegen Regeln des Zusammenlebens verstoßen hat, zu bestrafen. Die ‘peinlichen’, also ernsten körperlichen Strafen, die die hoheitliche Gerichtsbarkeit verhängen kann, sind Ausdruck dieser rechtlich kanalisierten, aber keineswegs abgeschafften Gewalt, auf der die Ordnung beruht.

     

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    Hinweise zum Inhalt: kostenfrei
    Quelle: GiNDok
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Teil eines Buches (Kapitel); bookPart
    Format: Online
    ISBN: 978-3-11-021898-5
    DDC Klassifikation: Literaturen germanischer Sprachen; Deutsche Literatur (830)
    Schlagworte: Höfische Tugend; Ritter <Motiv>; Gewalt <Motiv>
    Lizenz:

    publikationen.ub.uni-frankfurt.de/home/index/help

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    info:eu-repo/semantics/openAccess